Respektiert unsere Grundrechte – Verhindert die Online-Durchsuchung!
In den kommenden Tagen ringen Innenminister Schäuble, Justizministerin Zypries und die Chefs der Koalitionsfraktionen darum, ob die Online-Durchsuchung eingeführt wird. Elementare Grundrechte sind bedroht: Computer enthalten oft intimste Daten über den gesamten Lebensweg von Bürgerinnen und Bürgern. Online-Durchsuchungen verletzen deshalb die Privatsphäre. Da die Durchsuchung – anders als Hausdurchsuchungen – geheim stattfindet, können sich Betroffene nicht wehren. Die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes wird aufgehoben.
Erinnern Sie die Politiker/innen mit einer E-Card an das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht von 1983 und die Grenzen, die es ihnen gesetzt hat: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre eine Gesellschaftsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“
(aus einer Info-Mail von campact)
Dass die Online-Durchsuchung bei solchen Straftaten nicht zum Einsatz kmmen darf ist klar. Das Bundesverfassungsgericht hat für deren Einsatz sehr enge Grenzen und hohe Hürden gesetzt und diese müssen auf jeden Fall eingehalten werden, eben weil sie ein sehr starker Eingriff in die Privatsphäre ist. Rechtens an sich ist er also schon, aber halt nur unter ganz bestimmten Bedingungen.