Bundesverfassungsgericht unterstützt die Meinungsfreiheit

Justitia_Pixab
Mit einem wichtigen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 10. August die kritische Öffentlichkeitsarbeit von Menschenrechtsorganisationen als Bestandteil der Meinungsfreiheit und der demokratischen Kultur gesichert.

2012 waren zwei Vertreter des Brandenburger Flüchtlingsrates vom Amtsgericht Potsdam zu Geldstrafen verurteilt worden, nachdem sie öffentliche Kritik an dem Handeln einer Sachbearbeiterin des Rechtsamts geübt hatten. Mit dem „Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus“ warf der Flüchtlingsrat der Sachbearbeiterin vor, entgegen besseren Wissens einem Flüchtling Vortäuschung seiner fachärztlich bescheinigten Gehörlosigkeit unterstellt und mit dieser Begründung dem Mann die Aufenthaltserlaubnis verweigert zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht sieht in diesem Urteil jedoch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung der Mitarbeiter des Flüchtlingsrates verletzt und hebt es  mit seinem am 10. August veröffentlichten Beschluss auf. In ihrer Begründung heben die Richter das Recht …

–> weiter im Originalartikel bei ProAsyl

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert